| Abwasserentsorgung pflichtbewußt
Abwasser ist Wasser, dessen natürliche Eigenschaften durch den Gebrauch im Haushalt, in Gewerbe und Landwirtschaft verändert wurden. Vor rund hundert Jahren wurden in Deutschland die Grundlagen unseres heutigen Abwassermanagement gelegt. Wurde zunächst noch die Sammlung der Fäkalien in Gruben favorisiert, so ging man mit der Einführung der zentralen Wasserversorgung in den Haushalten zur Entsorgung der Fäkalien über Schwemmkanäle und Kläranlagen über. Die zentrale Entwässerung unserer Siedlungen ist also eine Grundsatzentscheidung aus dem vergangenen Jahrhundert.
Noch heute ist die Abwasserentsorgung eine hoheitliche Aufgabe der Kommunen. Und das nicht ohne Grund. Gilt es doch die Gewässer als natürlichen Lebensraum und als Wasserressource wirksam zu schützen. Keine leichte Aufgabe in einem so hochentwickelten und dicht besiedelten Industrieland wie dem wiedervereinigten Deutschland. Die Wassergesetze sind grundsätzlich Ländergesetze, den Rahmen setzen die entsprechenden Gesetze des Bundes und die übergeordneten Anforderungen der Europäischen Union.
Doch wem das Gesetz Pflichten auferlegt, dem räumt es auch die notwendigen Rechte ein. Für die Kommunen bedeutet dies, dass sie die organisatorischen und technischen Bedingungen für die Abwasserentsorgung frei bestimmen können. Immer mehr Kommunen und Zweckverbände vertrauen dabei auf das Know-how eines leistungsfähigen privaten Partners wie der OEWA Wasser und Abwasser GmbH.
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